Sie haben ein Grundstück und möchten einen Teil veräußern oder einen Teil eines fremden Grundstücks erwerben?
Um die Rechtssicherheit im Grundbuch zu schaffen und Ihren zu Ihrem neuen Eigentum zu verhelfen, muss zunächst das Flurstücke im Liegenschaftskataster zerlegt werden.
Dazu bedarf es im Normalfall vorab der Beantragung einer Teilungsgenehmigung gem. §7 BauO NRW (2018). Bestandsteil des Antrags ist ein Amtlicher Lageplan, in dem die gewünschte neue Grenze im Flurstück dargestellt wird. Ebeso dargestellt werden die örtlich vorhandenen Aufbauten auf dem Grundstück, die versiegelten Flächen, die Festetzung eines evtl. vorhandenen Bebauungsplans sowie evtl. vorhandener Baulasten.
Nach positiver Teilungsgenehmigung seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörde kann das Flurstück örtlich vermessen und die neuen Grenzabmarkungen gesetzt werden.
Die Vermessungsschriften werden nach erfolgter Grenzverhandlung dem zuständigen Katasteramt zur Übernahe eingereicht.
Die im Anschluss vom Katasteramt ausgestellte Fortführungsmitteilung der neuen Flurstücke bildet die Grundlage für eine Teilung des Grundstücks im Grundbuch und somit einen möglichen An- oder Verkauf des zerlegten Flurstücks.